Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für Dienstleistungsverträge über Beratungs-, Qualifizierungs- oder sonstige Dienstleistungen im Bereich von Consulting, Coaching, Training und Datenqualifizierung gelten ausschließlich
die nachstehenden Bedingungen, sie können in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.per-formance.de eingesehen und als Datei heruntergeladen werden.
Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen – insbesondere bei sich widersprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen – ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Alle Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen oder Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Auf diese Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern, für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts.
2. Projekt- und Leistungsbeschreibung
Die Vertragsparteien werden die Leistungsbeschreibung in dem entsprechenden Einzelauftrag festlegen, der auf dem entsprechenden Angebot des Auftragnehmers basiert und nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber vom Auftragnehmer bestätigt wird.
3. Durchführung des Vertrages
Die Dienstleistungen des Auftragnehmers erfolgen zur Unterstützung des Auftraggebers bei Managementthemen, vertrieblichen und diagnostischen Aufgabestellungen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Beratungsleistungen in ihrer Gesamtheit sowie für deren Ergebnisse und Konsequenzen.
Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages bestimmt und verantwortet der Auftragnehmer die Art und Weise der Durchführung seiner Dienstleistungen. Weisungsrechte des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen bestehen nur im vertraglich vorgesehenen Umfang, jedoch sagt der Auftragnehmer zu, den Wünschen des Auftraggebers im größtmöglichen Umfange Rechnung zu tragen.
4. Termine und Fristen
Leistungstermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, ansonsten sind alle Termine oder Fristen unverbindlich, so dass durch deren Ablauf kein Verzug ausgelöst wird.
Ist die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen, das außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers liegt, so verlängert sich der Termin bzw. die Frist um eine angemessene Zeitspanne.
Der Auftraggeber hat im Falle des Verzugs des Auftragnehmers das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist den betreffenden Vertrag unter Ausschluss aller anderen Rechte fristlos zu kündigen. Teilleistungen, die bis zur Kündigung erbracht worden sind, sind in vollem Umfange entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zu vergüten.
Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferungen oder Leistungen beschränken sich für die Zeit des Verzugs je vollendeter Woche auf 1,0%, maximal jedoch auf 10,00 % des von der Verzögerung betroffenen Auftragswertes. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus Verzug oder Unmöglichkeit abgegolten. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird, ebenso für Fälle der Gefährdungshaftung, in denen auch ohne ein Verschulden gehaftet wird.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und auch für den Auftragnehmer kostenlos erbracht werden. Diese
Mitwirkungspflichten sind wesentliche Pflichten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber gewährt den Mitarbeitern des Auftragnehmers bei deren Arbeiten im Unternehmen des Auftraggebers jede erforderliche Unterstützung.
Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen wie terminliche Verzögerungen, Mehraufwand usw. vom Auftraggeber zu tragen.
6. Leistungsnachweis, Preise und Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer wird in einer mit dem Auftraggeber abgesprochenen Spezifizierung seine Beratungsleistungen nachweisen.
Die Vergütung, Reisekosten und Spesen für die vom Dienstleistungsvertrag umfassten Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag; sofern der Vertrag hierzu keine Regelung enthält,
erfolgt eine Vergütung nach Aufwand gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Honorarregelung des Auftragnehmers.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer und etwaige andere gesetzliche Abgaben werden zusätzlich jeweils in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Sätze berechnet.
Die Vergütung sowie die Reisekosten und Spesen werden, soweit vertraglich nicht anders geregelt, kalendermonatlich nachträglich in Rechnung gestellt.
Soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar.
7. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer wird, die von ihm zu erbringenden Dienstleistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung gemäß dem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Umfang in dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitraum erbringen.
Der Auftragnehmer hat für die Einhaltung dieser Grundsätze einzustehen.
8. Haftung und Verjährung
Für die Haftung des Auftragnehmers gelten die Grundsätze zur Arbeitnehmerhaftung entsprechend, der Auftragnehmer wird insoweit behandelt, als ob er ein angestellter Arbeitnehmer des Auftraggebers wäre.
Bei der Durchführung von Personalauswahlverfahren kann keinerlei Haftung für die Einstellung / Nichteinstellung eines Bewerbers übernommen werden, da der Auftragnehmer nur Empfehlungen ausspricht. Die Umsetzung solcher Empfehlungen liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Soweit der Auftragnehmer den Auftraggeber im Bereich „Qualifizierung von Adressdaten“ berät, haftet er nicht im Zusammenhang mit Aufträgen, die zwischen dem Auftraggeber und dessen Kunden zustande kommen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Qualifizierung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Adressmaterials sorgfältig durchgeführt wird. Er haftet nicht für die Art und Weise der Nutzung der qualifizierten Daten seitens des Auftraggebers, die Einhaltung der bei der Nutzung solcher Daten maßgeblichen Rechtsvorschriften liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Auftragnehmer aufzukommen hat, dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder gemeinsam mit dem Auftragnehmer aufzunehmen und zu dokumentieren. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer gesetzlich zwingend haftet.
Soweit Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, seine Mitarbeiter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung.
9. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, die ihnen auf der Basis des Dienstvertrages von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit über Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung des Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung des Dienstvertrages beschränkt.
10. Datenschutz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm im Rahmen eines Dienstvertrages anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß dessen schriftlicher Weisung nur unter Berücksichtigung der EU-DSGVO verarbeiten. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er berechtigt ist, die dem Auftragnehmer zur Weiterbearbeitung zur Verfügung gestellten Daten im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften weiterzugeben. Diese Bestätigung gilt bis zur Beendigung der Zusammenarbeit, es sei denn, sie wird vorher von dem Auftraggeber widerrufen.
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind entsprechend den Vorschriften der EU-DSGVO verpflichtet worden.
11. Arbeitsergebnisse, Urheberrecht, Nutzungsrecht
Dem Kunden (Auftraggeber) werden vom Auftragnehmer Arbeitsergebnisse in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Das Urheberrecht sowie sonstige Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen und den darin niedergelegten Inhalten stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu.
Die Arbeitsunterlagen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt. Der Auftraggeber erwirbt an den
vom Auftragnehmer gestalteten Leistungsprogramm ein Nutzungsrecht nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte ist weder dem Kunden noch dem Teilnehmer gestattet.
Jede, auch nur auszugsweise Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung der dem Kunden bzw. den Teilnehmern überlassenen Arbeitsergebnissen ist nicht gestattet, es sei denn, dass vorab die schriftliche Zustimmung vom Auftragnehmer eingeholt wird. Ebenso bedarf die Weiterverwendung der Arbeitsergebnisse für interne Zwecke einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftraggeber ist für den sachgemäßen Einsatz der Unterlagen sowie Methoden und Arbeitsinstrumente eigenverantwortlich. Insoweit kann für die Nutzung und den Gebrauch der Unterlagen und Instrumente keine Haftung übernommen werden.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten qualifizierten Adressdateien entsprechend. Insbesondere ist ein Verkauf der vom Auftragnehmer bearbeiteten Dateien an Dritte nicht gestattet, ein Verstoß verpflichtet zum Schadensersatz.
12. Abwerbeverbot
Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Vertragsdurchführung und innerhalb von 12 Monaten danach keine aktuellen Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter der letzten 12 Monate des jeweils anderen Vertragspartners bei sich einzustellen noch in sonstiger Form bei sich oder bei einem anderen abhängigen Unternehmen zu beschäftigen oder abzuwerben.
13. Kündigung, Abwicklung
Dienstverträge ohne eine bestimmte Vertragsdauer können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Quartals gekündigt werden.
Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Im Falle einer von dem Auftragnehmer zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung erfolgt die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß den im Dienstvertrag festgelegten Honoraren zuzüglich Nebenkosten und Spesen. Ist die vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht von dem Auftragnehmer zu vertreten, erhält der Auftragnehmer eine
Vergütung in Höhe von mindestens 30% des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Nachweis zu führen, dass er in Folge der Nichtausführung weiterer Leistungen weniger als 70% des Wertes der restlichen Vergütung an Aufwendungen erspart hat und deshalb eine über die Mindestvergütung von 30% hinausgehende Vergütung beanspruchen kann.
Falls der Auftraggeber einen Auftrag für die Durchführung einer Personalauswahlmaßnahme kündigt, so hat der Auftraggeber die bei dem Auftragnehmer für die konzeptionellen Vorarbeiten bereits angefallenen Kosten in voller Höhe zu tragen.
Die Honorare sowie weitere Kosten, mit Ausnahme der Spesen und Auslagen, berechnet der Auftragnehmer unter Anrechnung der ersparten Anwendungen und Aufwendung und der Vorteile aus einer anderweitig möglichen Verwertung der Manpower der Mitarbeiter / Coaches / Berater mit folgenden Pauschalbeträgen (Zeitraum zwischen Eingang der Kündigung und Beginn des Leistungsprogramms / Prozentsatz der Vergütung, den der Auftragnehmer erhält):
bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin 25%
bis 10 Tage 50%
weniger als 10 Tage 100%
14. Sonstiges
Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenabreden oder Änderungen dieser Bedingungen sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Der nach diesen Bedingungen jeweils geschlossene Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungspunkte in seinen übrigen Teilen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommen. Das gleiche gilt für den Fall einer Regelungslücke.
Der Auftraggeber darf die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit Einwilligung des Auftragnehmers übertragen.
Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann auf rechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Dienstleistungsvertrag der jeweilige Sitz des Auftragnehmers.Ansonsten ist der Erfüllungsort für die vereinbarten Leistungen in dem jeweiligen Dienstvertrag festzulegen.
human & business performance Stand 03/2020